Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergeben hat, trifft Dingends & Neutrum somit nur dann keine Impressumspflicht & sie können ihre wirre Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn ihr Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

 

iNA'sHollys

 

... & das tut es hier!

 

Wer es trotzdem versuchen möchte Dingends & Neutrum zu kontaktieren ... ;]

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